Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bank Mitte eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR-Bank Mitte eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

  • Björn Henkel
  • Mitglied des Vorstandes
  • Telefon 05527 845-17300
  • Jan Michalek
  • Mitglied des Vorstandes
  • Telefon 05527 845-17000

Generalbevollmächtigung

  • Bettina Fuhlrott
  • Generalbevollmächtigte
  • Telefon 05527 845-17900

Bereichsleitung

  • Florian Engel
  • Bereichsleiter Private Banking
  • Telefon 05527 845-18930
  • Florian Hartleib
  • Bereichsleiter Unternehmenskommunikation
  • Telefon 05527 845-17400
  • Benedikt Lares
  • Bereichsleiter Unternehmensentwicklung
  • Telefon 05527 845-18920
  • Patrick Walter
  • Bereichsleiter Firmenkunden
  • Telefon 05527 845-24020
  • Olivia Gümpel
  • Bereichsleiterin Human Resources
  • Telefon 05527 845-18921
  • Susanne Haß
  • Bereichsleiterin Marktfolge
  • Telefon 05527 845-18000
  • Stefan Renziehausen
  • Bereichsleiter Privatkunden
  • Telefon 05527 845-18922
  • Jonas Zindel
  • Bereichsleiter Steuerungsbank
  • Telefon 05527 845-21221

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

  • Jörg Bringmann
  • Vorsitzender des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Witzenhausen

  • Ekkehard Loest
  • stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Duderstadt

  • Henry Thiele
  • stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Eschwege

  • Dietmar Bollensen
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Rosdorf

  • Nicol Dilling
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Hessisch Lichtenau (Gut Friedrichsbrück)

  • Daniel Iffland
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Dingelstädt

  • Andreas Kohlrautz
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Gieboldehausen

  • Andrea Meyer-Biermann
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Duderstadt

  • Janine Reimann
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Leinefelde-Worbis

  • Helmut Sippel
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Ringgau-Datterode

  • Thilo Vaupel
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Witzenhausen

  • Hartwig Magerhans
  • 1. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Göttingen-Geismar

  • Hermann Ludolph
  • stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Heilbad Heiligenstadt

  • Thorsten Zindel
  • stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Witzenhausen

  • Claudia Bommhardt
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Waldkappel

  • Ulrich Gabel
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Heilbad Heiligenstadt

  • Helmut Kehrel
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Duderstadt

  • Kay Mecke
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Göttingen

  • Elmar Mönnig
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Göttingen

  • Armin Sander
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Northeim-Hillerse

  • Christian Stange
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Waldkappel

  • Harald Zindel
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Wohnort: Meißner

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.