Bekanntmachung der Vertreterwahl 2026
Gemäß §26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier Jahre statt. Aufgrund der Regelung in §26 f Abs. 3 S. 1 der Satzung bzw. § 43 a Abs. 4 S. 2 GenG finden die Wahlen in diesem Jahr statt.
Mit Beschluss des Wahlausschussen vom .... findet die Vertreterwahl ausschließlich als Online-Vertreterwahl in der Zeit vom 21. Septemer 2026 bis zum 23. Oktober 2026 statt.
Jedes Mitglied kann seine Stimme in elektronischer Form durch Übermittlung eines elektronischen Stimmzettels abgeben. Hierzu werden dem Miglied unaufgefordert die erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschreiben mit Verfahrensbeschreibung der Online-Vertreterwahl und Hinweise auf die Authentifizierung erforderlichen Informationen) übermittelt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der VR-Bank Mitte eG gemäß § 26d bzw. 26b der Satzung.
Die Vorschlagslisten der Kandidaten für die im Wahlbezirk ansässigen Mitglieder liegen für die Dauer von 2 Wochen in unseren Filialen zur Einsichtnahme für unsere Mitglieder aus.
Weitere Kandidatenvorschläge können unter Einhaltung des § 4 (3) der Wahlordnung bis zum 18. September 2026 (eingehend) an folgende E-Mail-Adresse unternehmenskommunikation@vrbankmitte.de geschickt werden.
VR-Bank Mitte eG
Hermann Ludolf
Leiter Wahlausschuss
Duderstadt, 07. September 2026