
Kündigungsgeld
Sichere Geldanlage mit kurzer Kündigungsfrist
Sichere Anlagealternative ohne Kursschwankungen. Legen Sie Ihr Geld als Kündigungsgeld bei Ihrer VR-Bank Mitte eG an.
Sichere Anlagealternative ohne Kursschwankungen. Legen Sie Ihr Geld als Kündigungsgeld bei Ihrer VR-Bank Mitte eG an.
Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1. Die Laufzeit ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage, in dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden. Am Ende der Kündigungsfrist können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben (oder Teile) zugreifen.
Sie gestalten die Geldanlage nach Ihren Vorstellungen.
Die Zinsen werden regelmäßig auf Ihrem Referenzkonto gutgeschreiben.
Der Vertrag läuft unbefristet und endet erst mit Kündigung des Gesamtbetrages und Auflösung des Kontos.
Profitieren Sie als Kunde von unseren attraktiven Konditionen, wenn Sie bestehende Gelder in Kündigungsgeld anlegen. Je nach Hausbankstatus können Sie bis zu 1,50 % Zinssatz p.a. erhalten. Sie bleiben flexibel. Sie können die Geldanlage - ganz oder in Teilbeträgen - täglich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 35 Tagen kündigen.
Hausbankstatus | Basiszins Klassik | Bronze | Silber | Gold |
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Zinssatz | 0,40 % | 0,90 % | 1,10 % | 1,50 % |
entspricht Aufschlag von | kein Aufschlag | 0,50 % | 1,00 % | 1,50 % |
1 Die Mindesteinlage beträgt 2.000 Euro bis maximal 200.000 Euro.
In unserem Hausbankprogramm werden die wichtigsten Finanzprodukte für Sie zusammengefasst. Mit jedem Produkt sind Sie besser versorgt, sammeln Punkte und verbessern Ihren Hausbankstatus. Ermitteln Sie jetzt Ihren Hausbankstatus.
Die VR-Bank Mitte eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.