Förderrichtlinien

Die Stiftung verfolgt das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke:

  1. Die Stiftung fördert ausschließlich Projekte im Geschäftsgebiet der VR-Bank Mitte eG.
  2. Es werden grundsätzlich nur Projekte gefördert, an denen keine anderen Banken, Sparkassen, Versicherungen, Finanzvermittler o. ä. beteiligt sind.
  3. Förderungen von regelmäßig wiederkehrenden Projekten und Maßnahmen sind grundsätzlich nicht möglich.
  4. Zielsetzung eines Förderprojektes der Stiftung ist die Nachhaltigkeit der Maßnahme.
  5. Der Antragsteller bringt durch Eigenmittel bzw. Eigenleistung eine angemessene Grundlage zur Realisierung des Projektes ein, d. h. die Stiftung leistet Hilfe zur Selbsthilfe.
  6. Die Förderzwecke erlauben folgende Bereiche:
♥ Förderung von Kunst und Kultur mit dem Schwerpunkt Heimatpflege und Denkmalpflege mit einem besonderen Bezug auf die Region
♥ Förderung von Jugendhilfe, Erziehung und Bildung, vorrangig in den Bereichen der musischen  und kulturellen Bildung, des Schulsports sowie der Jugendpflege - auf der Basis des ehrenamtlichen Engagements – einschließlich der Studentenhilfe
♥ Förderung des Sports
♥ Förderung von Maßnahmen für hilfsbedürftige Menschen wie Behinderte, Kranke, Alte und sozial Benachteiligte, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen
♥ Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
♥ Förderung von kulturellen und sozialen Vorhaben, die der Völkerverständigung dienen
♥ Förderung von Wissenschaft und Forschung
♥ Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes, der Unfallverhütung sowie der Rettung aus Lebensgefahr
♥ Förderung des Tierschutzes
♥ Förderung des Wohlfahrtwesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten