Sicherheit im OnlineBanking

Browser-Erkennung - vertrauenswürdigen Browser festlegen

In unserer Mitmachbank schreiben wir die Sicherheit des OnlineBankings für unsere Mitglieder und Kunden sehr groß. Mit unserer Initiative „In der Region ist nichts zu holen“ haben wir im vergangenen Jahr rund 865.000 Euro an Betrugsschaden verhindern können. Dieses Jahr liegen wir schon zum 30. Juni bei rund 530.000 Euro verhinderten Betrugsschäden.

Mit der Einführung der Browser-Erkennung wird es Betrügern noch schwerer gemacht, ins OnlineBanking zu gelangen, da die reine „Erbeutung“ von Login-Daten nicht mehr ausreicht.

Ab sofort nutzen wir beim Login in unser OnlineBanking die sogenannte Browser-Erkennung. Wenn Sie sich das erste Mal mit einem neuen Browser im OnlineBanking anmelden, müssen Sie beim Login eine TAN eingeben, um diesen neuen Browser zu bestätigen. Dabei speichert unser OnlineBanking einen Cookie auf Ihrem Computer.

Bei jeder weiteren nachfolgenden Anmeldung im Online-Banking prüft die Anwendung automatisch, ob dieser Cookie vorhanden ist und es ist keine erneute TAN-Eingabe beim Login notwendig.

Wie funktioniert die Browser-Erkennung?

Nach der Anmeldung im OnlineBanking müssen Sie einmalig Ihren Browser als vertrauenswürdig einstufen. Dazu wählen Sie bei der Abfrage "Ja, diesem Browser vertrauen". Bei der nächsten Anmeldung werden Sie dann nicht mehr gefragt.

Wenn Sie "Nein, diesem Browser nicht vertrauen" wählen, werden Sie beim nächsten Anmelden jeweils wieder gefragt.

Wie sicher ist das System der Browser-Erkennung?

Sehr sicher, das haben die Tests im Vorfeld und die zurückliegende Einführungszeit gezeigt. Wenn Sie sich immer mit dem gleichen Browser im OnlineBanking anmelden, erkennt das System diesen automatisch und eine TAN-Eingabe ist nicht notwendig.

Durch das "Vertrauen des Browsers" wird in Ihrem Browser ein Cookie gesetzt, über den Ihr Gerät beim nächsten Login erkannt wird.

Was passiert, wenn mein Gerät (PC oder Laptop) unbekannt ist?

Wenn das Anmeldesystem vom OnlineBanking Ihr eingesetztes Gerät bzw. den verwendeten Browser nicht zweifelsfrei erkennt, wird beim Login eine TAN abgefragt.

Das dient Ihrer Sicherheit, insbesondere im Phishingfall.

In welchen Fällen muss noch eine TAN eingegeben werden?

In folgenden Fällen kann es passieren, dass Sie bei jeder Anmeldung zusätzlich eine TAN eingeben müssen:

  • Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden
  • Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren
  • Bei manchen Virenscannern müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden

Hinweis: Die Pflicht zur TAN-Eingabe/Direktfreigabe beim Login alle 90 Tage gemäß der  EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) bleibt hiervon unberührt.

Was sind Cookies?

"Cookies" sind kleine Datensätze, die auf Ihrem Gerät gespeichert werden, wenn Sie eine Webseite besuchen. Surfen Sie später noch einmal auf derselben Internetseite, kann die Seite Sie wiedererkennen.