Die Unterstützung der heimischen Vereine, sozialen Institutionen, Kindergärten und Schulen sowie gemeinnützigen Einrichtungen in unserem Geschäftsgebiet gehört zum Selbstverständnis der VR-Bank Mitte eG. Seit vielen Jahren stellen wir dafür erhebliche finanzielle Mittel in der Region zur Verfügung. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Gemeinschaft in den Vereinen zu stärken und Ihr ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen.
Grundsätzlich können alle gemeinnützigen Vereine und Institutionen gemäß §§ 51-54 Abgabenordnung (AO) eine Förderung bei der VR-Bank Mitte eG beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: