Spenden und Sponsoring

Die Unterstützung der heimischen Vereine, sozialen Institutionen, Kindergärten und Schulen sowie gemeinnützigen Einrichtungen in unserem Geschäftsgebiet gehört zum Selbstverständnis der VR-Bank Mitte eG. Mit „Herz für die Region“ fördern wir überwiegend nachhaltige Projekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Bildung. Gleichermaßen wichtig ist uns die Unterstützung verschiedener Initiativen und Projekte für Kinder und Jugendliche, um eine nachhaltige Förderung unseres Nachwuchses in der Region sicherzustellen.

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Gemeinschaft in den Vereinen zu stärken und Ihr ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen.

Grundsätzlich können alle gemeinnützigen Vereine und Institutionen gemäß §§ 51-54 Abgabenordnung (AO) eine Förderung bei der VR-Bank Mitte eG beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Wir fördern konkrete und regionale Projekte aus dem Bereich Kinder, Jugend, Bildung, Sport und Kultur. Die Bereiche der Förderzwecke finden Sie hier.
  2. Der Antragsteller ist in unserem Geschäftsgebiet ansässig.    
  3. Der Antragsteller sollte eine aktive Kontoverbindung zur VR-Bank Mitte eG unterhalten.
Bereiche der Förderung
  • Wissenschaft und Forschung

  • Öffentliches Gesundheitswesen

  • Jugend- und Altenhilfe

  • Kunst und Kultur

  • Denkmalschutz und Denkmalpflege

  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung

  • Naturschutz und Landschaftspflege

  • Wohlfahrtswesen

  • Rettung aus Lebensgefahr

  • Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie der Unfallverhütung

  • Tierschutz

  • Sport

  • Bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Nicht gefördert werden

Grundsätzlich nicht gefördert werden:

  • Projekte außerhalb des Geschäftsgebietes der VR-Bank Mitte eG
  • Projekte aufgrund Fehlens der Gemeinnützigkeit
  • Einzelpersonen, einzelne Familien, Personalkosten
  • bereits durchgeführte und abgeschlossene Projekte sowie Projekte, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist
  • Instandsetzungs-, -Unterhaltungs- u. Baukosten sowie Verwaltungs-, -Verbrauchs- und Nebenkosten
  • Pflichtaufgaben öffentlicher Träger
  • Projekte mit eigenwirtschaftlichen Zwecken des Empfängers
  • Projekte mit parteipolitischem Hintergund