Elektronische Umsatzinformation

Soweit vereinbart können Firmenkunden (u.a. Kaufleute, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Träger freier Berufe) mit ihrem Kreditinstitut per Datenfernübertragung (DFÜ) kommunizieren und hierbei Aufträge übermitteln und Kontoauszugsinformationen abrufen. Der multibankfähige DFÜ-Kommunikationsstandard ist im „DFÜ-Abkommen“ der Kreditwirtschaft formal geregelt.

Nutzen Sie die elektronische Umsatzinformation, um die Effizienz Ihrer Buchhaltungsprozesse zu steigern und die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater zu vereinfachen.

Vorteile der elektronischen Umsatzinformation:

  • Zeitersparnis: Kein zeitaufwändiges Versenden von Belegen und Kontoauszügen in Papierform an den Steuerberater.
  • Effizienzsteigerung: Vermeidung von Medienbrüchen, da die Umsatzinformationen direkt elektronisch übermittelt werden.
  • Vereinfachung der Jahresabschlusserstellung: Durch die elektronische Übermittlung der Daten wird die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich erleichtert.
  • Kostenersparnis: Reduzierung von Portokosten und Aufwand für die manuelle Bearbeitung von Belegen.

So funktioniert die elektronische Umsatzinformation

Analoges und digitales Verfahren gegenübergestellt

 

Vereinfachter Ablauf mit der Elektronischen Umsatzinformation

Konditionen

Die Elektronische Umsatzinformation stellen wir Ihnen gern zum Preis von 5,00 Euro (monatlich) zur Verfügung. Dieser Preis sichert Ihnen den kontinuierlichen Zugang zu diesem wertvollen Service.

Für die Nutzung der Datenfernübertragung mit dem Servicerechenzetrum ist eine Vereinbarung mit uns abzuschließen. 

Die Vereinbarung über die Datenfernübertragung (DFÜ) per Service-Rechenzentrum (SRZ) wird normalerweise von Ihrem Steuerberater bereitgestellt. Sobald Sie diese Vereinbarung erhalten haben, können Sie sie ganz einfach über den Punkt „Formular online einreichen“ an uns senden.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.