Soweit vereinbart können Firmenkunden (u.a. Kaufleute, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Träger freier Berufe) mit ihrem Kreditinstitut per Datenfernübertragung (DFÜ) kommunizieren und hierbei Aufträge übermitteln und Kontoauszugsinformationen abrufen. Der multibankfähige DFÜ-Kommunikationsstandard ist im „DFÜ-Abkommen“ der Kreditwirtschaft formal geregelt.
Nutzen Sie die elektronische Umsatzinformation, um die Effizienz Ihrer Buchhaltungsprozesse zu steigern und die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater zu vereinfachen.