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Eine Frau sitzt am Tisch und liest ein Dokument

Auszahlplan

Regelmäßig Extrageld mit dem Auszahlplan und monatlich flexibel bleiben

Mit einem Auszahlplan genießen Sie ihr Erspartes in Raten. Durch die große Flexibilität kann die Geldanlage auf Ihre Ziele und Wünsche angepasst werden.  

Planen Sie Ihre Zukunft mit dem Auszahlplan bereits ab 5.000 €. "Schritt für Schritt" wird Ihnen das Geld ausgezahlt.

Individuell

Rhythmus und Höhe bestimmen Sie selbst.

Sicher

Ihr Kapital ist nicht von Kursschwankungen betroffen.

Lukrativ

Ihr Geld wird beim Auszahlplan fest verzinst.

Infografik zum Auszahlplan: Ihr Vermögen ist sicher angelegt, Sie bestimmen Zeitintervall und Höhe der Auszahlungen.

Die wichtigsten Vorteile und Informationen im Überblick

  • Laufzeiten: 10 Monate, 20 Monate, 30 Monate und 40 Monate
  • das Mindestanlagevolumen beträgt 5.000 Euro
  • feste Verzinsung
  • die Beträge werden Ihnen in Ihrem gewählten Rhytmus ausgezahlt
  • ermöglicht flexible Produktkonstellationen

Konditionen

Stand: 07.05.2025
LaufzeitZinssatz
10 Monate1,35 %
20 Monate1,45 %
30 Monate1,60 %
40 Monate1,75 %

FAQ zum Auszahlplan

Kann ich das Guthaben auch an jemand anderen auszahlen lassen?

Nein, Ihr Guthaben können Sie beim Auszahlplan nur an sich selbst auszahlen lassen.

Wie bekomme ich einen Überblick über mein Guthaben?

Zum Ende eines Kalenderjahres erhalten Sie einen aktuellen Kontoauszug.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten und -dienstleistungen. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre VR-Bank Mitte eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.

Einlagensicherung und Institutsschutz

Die VR-Bank Mitte eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.