Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung für die Mitmachaktion "Kultur"
Mit der Teilnahme an der von der VR-Bank Mitte eG veranstalteten Mitmachaktion „Kultur“ (im Folgenden Mitmachaktion genannt) erkennt die Teilnehmerin / der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Gewinn
Die VR-Bank Mitte eG veranstaltet eine Mitmachaktion auf mitmachbank.de, bei der zwei Vereine aus dem Geschäftsgebiets (Geschäftsgebiet VR-Bank Mitte eG) der VR-Bank Mitte eG je 5.000 Euro für eine konkrete Anschaffung (z.B. z.B. Kostüme, Bühnenelemente, Bastelmaterial, Leinwände etc.) gewinnen können. In Summe werden 10.000 Euro verteilt auf zwei Vereine ausgeschüttet.
Der Gewinn wird nicht bar ausgezahlt.
Online-Bewerbungsverfahren für die Mitmachaktion „Kultur“
Die Bewerbung für die Mitmachaktion ist kostenlos. Bewerben können sich eingetragene Vereine, aus dem Geschäftsgebiet der VR-Bank Mitte eG, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51-54 Abgabenordnung (AO)). Ausgeschlossen sind die folgenden Gewinner der drei Herzenspreisaktionen aus 2025: die vier Hauptgewinner der Mitmachaktion „Vereinskleidung für deinen Verein“, die zwei Gewinner der Mitmachaktion „6.000 € für euer Spielgerät“ und die drei Gewinner der Mitmachaktion „7.000 € für eure Umweltprojekte“, die fünf Hauptgewinner der ersten Herzenspreisaktion 2026 für Feuerwehr- und Rettungsvereine sowie die drei Hauptgewinner der zweiten Herzenspreisaktion 2026 „Bewegung und Sport“. Eine Bewerbung ist für diese Vereine erst im Jahr 2027 wieder möglich. Weiterhin sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VR-Bank Mitte eG von der Teilnahme ausgeschlossen. Die VR-Bank Mitte eG behält sich vor, weitere Vereine von der Mitmachaktion auszuschließen.
Eine Teilnahme an der Mitmachaktion ist nur möglich, wenn die teilnehmenden Vereine oder deren Vereinsmitglieder in der Bewerberphase vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober 2026 ein Foto, der gewünschten Anschaffung und Angaben zum Verein unter vrbankmitte.de/herzenspreis-mitmachaktionen hochladen.
Teilnahmebeginn und Teilnahmeschluss an dem Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungsphase startet am 1. Oktober 2026 und endet am 31. Oktober 2026 um 23:59 Uhr. Die VR-Bank Mitte eG wird ab dem 1. Oktober 2026 auf vrbankmitte.de/herzenspreis-mitmachaktionen das Online-Bewerbungsformular für die Mitmachaktion freigeben. Im Nachgang wird eine Jury bestehend aus dem Stiftungsvorstand sowie Stiftungsbeirat der Stiftung „Mit HERZ für die Region“ die zwei Gewinner auswählen.
Benachrichtigung der Gewinner
Die insgesamt zwei gewinnenden Vereine werden bis zum 30. November 2026 kontaktiert. Die Verantwortlichen aus dem Verein haben 14 Tage nach Benachrichtigung Zeit, die Annahme des Gewinns gegenüber der VR-Bank Mitte eG zu bestätigen. Den Gewinnern werden die Förderleitlinien inklusive Förderantrag der Stiftung „Mit HERZ für die Region“ per E-Mail zugeschickt. Nach Rückgabe des ausgefüllten Förderantrages (inklusive Anlagen) und einem Termin zur Übergabe des Preises wird der Gewinn auf das Vereinskonto der zwei gewinnenden Vereine gebucht. Der Gewinn wird nicht bar ausgezahlt.
Datenschutz
Verantwortlicher
In Bezug auf die Durchführung des Gewinnspiels ist die VR-Bank Mitte eG, Westerstieg 5, 37115 Duderstadt i.S.d. DSGVO.
Zweck und Grundlage
Die beim Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit.f) Die Daten der Teilnehmer werden nicht gespeichert; es erfolgt grundsätzlich keine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte.
Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzhinweisen auf unserer Internetseite https://www.vrbankmitte.de/datenschutz
Veranstalter
VR-Bank Mitte eG, Westerstieg 5, 37115 Duderstadt
Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.