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Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung für die Mitmachaktion für Feuerwehr- und Rettungsvereine

Mit der Teilnahme an der von der VR-Bank Mitte eG veranstalteten Mitmachaktion für Feuerwehr- und Rettungsvereine (im Folgenden Mitmachaktion genannt) erkennt die Teilnehmerin / der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an. 

Gewinn

Die VR-Bank Mitte eG veranstaltet eine Mitmachaktion auf mitmachbank.de, bei der fünf Vereine aus dem Geschäftsgebiets (Geschäftsgebiet VR-Bank Mitte eG) der VR-Bank Mitte eG je 2.000 Euro für eine konkrete Anschaffung (z.B. Türöffnungssatz) gewinnen können. In Summe werden 10.000 Euro  verteilt auf fünf Vereine ausgeschüttet.

Der Gewinn wird nicht bar ausgezahlt.

Online-Bewerbungsverfahren für die Mitmachaktion 

Die Bewerbung für die Mitmachaktion ist kostenlos. Bewerben können sich eingetragene Vereine, aus dem Geschäftsgebiet der VR-Bank Mitte eG, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51-54 Abgabenordnung (AO)). Ausgeschlossen sind die folgenden Gewinner der drei Herzenspreisaktionen aus 2025: die vier Hauptgewinner der Mitmachaktion „Vereinskleidung für deinen Verein“, die zwei Gewinner der Mitmachaktion „6.000 € für euer Spielgerät“ und die drei Gewinner der Mitmachaktion „7.000 € für eure Umweltprojekte“. Eine Bewerbung ist für diese Vereine erst im Jahr 2027 wieder möglich. Weiterhin sind Teammitglieder der VR-Bank Mitte eG von der Teilnahme ausgeschlossen. Die VR-Bank Mitte eG behält sich vor, weitere Vereine von der Mitmachaktion auszuschließen.

Eine Teilnahme an der Mitmachaktion ist nur möglich, wenn die teilnehmenden Vereine oder deren Vereinsmitglieder in der Bewerberphase vom 13. Februar bis zum 27. Februar 2026 ein Foto, der gewünschten Anschaffung und Angaben zum Verein unter vrbankmitte.de/herzenspreis-mitmachaktionen hochladen.

Teilnahmebeginn und Teilnahmeschluss an dem Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsphase startet am 13. Februar 2026 und endet am 27. Februar 2026 um 23:59 Uhr. Die VR-Bank Mitte eG wird ab dem 13. Februar 2026 auf vrbankmitte.de/herzenspreis-mitmachaktionen das Online-Bewerbungsformular für die Mitmachaktion freigeben. Die VR-Bank Mitte eG wird ab dem 9. März 2026 auf mitmachbank.de, im Abstimmungstool im Online-Banking und über MeinPlus (Stimmvergabe über ein Kontaktformular) die zur Abstimmung eingestellten Vereine auf die Mitmachaktion freigeben. Das Online-Voting startet am 9. März 2026 und endet am 23. März 2026 um 23:59 Uhr. 

Online-Voting 

Mit der Teilnahme an dem von der VR-Bank Mitte eG veranstalteten Online-Voting zur Mitmachaktion erkennen die Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

 

Voraussetzung für die Teilnahme

Teilnahmeberechtigt beim Online-Voting sind alle natürlichen Personen. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt unentgeltlich. Die Teilnehmer an dem Online-Voting müssen lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zu den Webseiten mit dem Wettbewerb tragen. Durch die Teilnahme am Online-Voting erklären sich die Teilnehmer mit allen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden. Für das Online-Voting stehen die Vereine zur Verfügung, die sich vorab bei der VR-Bank Mitte eG für die Mitmachaktion beworben haben. Diese Vereine sind eingetragen, gemeinnützige und mildtätige Organisationen im Sinne der Abgabenordnung (gemäß §§ 51 - 54), die ihren Sitz im Geschäftsgebiet der VR-Bank Mitte eG haben. Die Teilnahme an dem Online-Voting ist unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.

Teilnahmebeginn und Teilnahmeschluss

Das Online-Voting startet am 9. März 2026 und endet am 23. März 2026 um 23:59 Uhr. Die VR-Bank Mitte eG wird ab dem 9. März 2026 auf mitmachbank.de, im Abstimmungstool im Online-Banking und über MeinPlus (Stimmvergabe über ein Kontaktformular) die zur Abstimmung eingestellten Vereine auf die Mitmachaktion freigeben. 

Bei der Teilnahme an der Abstimmung geben die Teilnehmer ihre Namen, Vornamen, Wohnort, PLZ und seine E-Mail-Adresse an. Die Daten werden ausschließlich zur Stimmabgabe und nicht zu Werbezwecken verwendet. Zur erfolgreichen Teilnahme an der Aktion ist es erforderlich, dass die Personenangaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen und kann nur einmal abstimmen.

 

Gewinnauslosung und Benachrichtigung

Nach dem Ablauf des Online-Votings werden für jeden Verein die vergebenen Stimmen addiert und es gewinnen die fünf Vereine mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 

Benachrichtigung der Gewinner

Die insgesamt fünf gewinnenden Vereine werden ab 1. April 2026 kontaktiert. Die Verantwortlichen aus dem Verein haben 14 Tage nach Benachrichtigung Zeit, die Annahme des Gewinns gegenüber der VR-Bank Mitte eG zu bestätigen. Den Gewinnern werden die Förderleitlinien inklusive Förderantrag der Stiftung „Mit HERZ für die Region“ per E-Mail zugeschickt. Nach Rückgabe des ausgefüllten Förderantrages (inklusive Anlagen) und einem Termin zur Übergabe des Preises wird der Gewinn auf das Vereinskonto der fünf gewinnenden Vereine gebucht. Der Gewinn wird nicht bar ausgezahlt.

Datenschutz

Verantwortlicher

In Bezug auf die Durchführung des Gewinnspiels ist die VR-Bank Mitte eG, Westerstieg 5, 37115 Duderstadt i.S.d. DSGVO.

Zweck und Grundlage

Die beim Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit.f) Die Daten der Teilnehmer werden nicht gespeichert; es erfolgt grundsätzlich keine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte.

Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzhinweisen auf unserer Internetseite https://www.vrbankmitte.de/datenschutz

Veranstalter

VR-Bank Mitte eG, Westerstieg 5, 37115 Duderstadt

Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.