Fragen zum aktuellen BGH-Urteil vom 27. April 2021

Die Zufriedenheit unserer Mitglieder und Kunden steht für uns als Genossenschaftsbank an erster Stelle. Es ist uns wichtig, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Kritik zu äußern. Daher haben wir bereits seit vielen Jahren eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen.  

Zum Selbstverständnis der Bank und zu unserer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation als VR-Bank Mitte eG gehört es deshalb, dass wir Beschwerden zuverlässig aufnehmen, angemessen und transparent bearbeiten und aus den Erkenntnissen unsere Leistungen weiter optimieren.

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