Mit der Teilnahme an der von der VR-Bank Mitte eG veranstalteten Mitmachaktion „Vereinskleidung für deinen Verein“ (im Folgenden Mitmachaktion genannt) erkennt die Teilnehmerin / der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung für die Mitmachaktion „Vereinskleidung für deinen Verein“
Gewinn
Die VR-Bank Mitte eG veranstaltet eine Mitmachaktion auf mitmachbank.de, bei der jeweils ein Verein aus den vier Landkreisen (Werra-Meißner-Kreis, Eichsfeld, Landkreis Göttingen. Landkreis Northeim) des Geschäftsgebiets der VR-Bank Mitte eG je 1.500 Euro für Vereinskleidung gewinnen kann. In Summe werden 6.000 Euro verteilt auf vier Landkreise ausgeschüttet.
Der Gewinn wird nicht bar ausgezahlt.

Die vier Gewinner-Vereine verpflichten sich das Logo (farbig, weiß oder schwarz) der VR-Bank Mitte eG auf der Vereinskleidung anzubringen (bevorzugt quadratisch). Der Gewinn von 1.500 Euro inkludiert die Kosten für den Logodruck.
Online-Bewerbungsverfahren für die Mitmachaktion „Vereinskleidung für deinen Verein“
Die Bewerbung für die Mitmachaktion ist kostenlos. Bewerben können sich eingetragene Vereine, aus dem Geschäftsgebiet der VR-Bank Mitte eG, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51-54 Abgabenordnung (AO)). Ausgeschlossen sind die drei Erstplatzierten Gewinnervereine des Herzenspreis 2024. Eine Bewerbung ist für diese Vereine erst im Jahr 2026 wieder möglich. Weiterhin sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VR-Bank Mitte eG von der Teilnahme ausgeschlossen. Die VR-Bank Mitte eG behält sich vor, weitere Vereine von der Mitmachaktion auszuschließen.
Eine Teilnahme an der Mitmachaktion ist nur möglich, wenn die teilnehmenden Vereine oder deren Vereinsmitglieder in der Bewerberphase vom 14. Februar 2025 bis zum 28. Februar 2025 ein Foto und Angaben zum Verein unter vrbankmitte.de/herzenspreis-mitmachaktionen hochladen.
Teilnahmebeginn und Teilnahmeschluss an dem Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungsphase startet am 14. Februar 2025 und endet am 28. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Die VR-Bank Mitte eG wird ab dem 14. Februar 2025 auf vrbankmitte.de/herzenspreis-mitmachaktionen das Online-Bewerbungsformular für die Mitmachaktion freigeben. Die VR-Bank Mitte eG wird ab dem 10. März 2025 auf mitmachbank.de (Stimmvergabe über ein Kontaktformular) die zur Abstimmung eingestellten Vereine auf die Mitmachaktion freigeben. Das Online-Voting startet am 10. März 2025 und endet am 24. März 2025 um 23:59 Uhr.
Online-Voting auf Mitmachaktion „Vereinskleidung für deinen Verein“
Mit der Teilnahme an dem von der VR-Bank Mitte eG veranstalteten Online-Voting zur Mitmachaktion erkennen die Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Voraussetzung für die Teilnahme
Teilnahmeberechtigt beim Online-Voting sind alle natürlichen Personen. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt unentgeltlich. Die Teilnehmer an dem Online-Voting müssen lediglich die Gebühren für die Internetverbindung zu den Webseiten mit dem Wettbewerb tragen. Durch die Teilnahme am Online-Voting erklären sich die Teilnehmer mit allen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden. Für das Online-Voting stehen die Vereine zur Verfügung, die sich vorab bei der VR-Bank Mitte eG für die Mitmachaktion beworben haben. Diese Vereine sind eingetragen, gemeinnützige und mildtätige Organisationen im Sinne der Abgabenordnung (gemäß §§ 51 - 54), die ihren Sitz im Geschäftsgebiet der VR-Bank Mitte eG haben. Die Teilnahme an dem Online-Voting ist unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
Teilnahmebeginn und Teilnahmeschluss
Das Online-Voting startet am 10. März 2025 und endet am 24. März 2025 um 23:59 Uhr. Die VR-Bank Mitte eG wird ab dem 10. März 2025 auf mitmachbank.de (Stimmvergabe über ein Kontaktformular) die zur Abstimmung eingestellten Vereine für die Mitmachaktion freigeben.
Bei der Teilnahme an der Abstimmung geben die Teilnehmer ihre Namen, Vornamen, Wohnort, PLZ und seine E-Mail-Adresse an. Die Daten werden ausschließlich zur Stimmabgabe und nicht zu Werbezwecken verwendet. Zur erfolgreichen Teilnahme an der Aktion ist es erforderlich, dass die Personenangaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen und kann auf jeder Plattform einmal abstimmen.
Gewinnauslosung und Benachrichtigung
Nach dem Ablauf des Online-Votings werden für jeden Verein die vergebenen Stimmen addiert und es gewinnen die vier Vereine mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Benachrichtigung der Gewinner
Die insgesamt 4 gewinnenden Vereine werden ab 1. April 2025 kontaktiert. Die Verantwortlichen aus dem Verein haben 14 Tage nach Benachrichtigung Zeit, die Annahme des Gewinns gegenüber der VR-Bank Mitte eG zu bestätigen. Den Gewinnern werden die Förderleitlinien inklusive Förderantrag der Stiftung „Mit HERZ für die Region“ per E-Mail zugeschickt. Nach Rückgabe des ausgefüllten Förderantrages (inklusive Anlagen) und einem Termin zur Übergabe des Preises wird der Gewinn auf das Vereinskonto der 4 gewinnenden Vereine gebucht. Der Gewinn wird nicht bar ausgezahlt.
Datenschutz
Verantwortlicher
In Bezug auf die Durchführung des Gewinnspiels ist die VR-Bank Mitte eG, Westerstieg 5, 37115 Duderstadt i.S.d. DSGVO.
Zweck und Grundlage
Die beim Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit.f) Die Daten der Teilnehmer werden nicht gespeichert; es erfolgt grundsätzlich keine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte.
Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzhinweisen auf unserer Internetseite https://www.vrbankmitte.de/datenschutz
Veranstalter
VR-Bank Mitte eG, Westerstieg 5, 37115 Duderstadt
Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.